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(Stand: 31. August 2020)

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Grundschule Sandsbach
Schulleiterin: Bianka Breu
Schulstraße 1
84097 Herrngiersdorf
Tel.: 09452/859
Fax: 09452/949414
E-Mail: gs-sandsbach@t-online.de

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Schulleiterin: Bianka Breu

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Datenschutz

(Stand: 31.08.2020)

Datenschutzhinweise 

A) Allgemeine Informationen 

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Bianka Breu (Schulleitung)

Grundschule Sandsbach

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Fax: 09452/949414

E-mail: gs-sandsbach@t-online.de

Datenschutzbeauftragter der staatlichen Grund-, Mittel- und Förderschulen des Landkreises Kelheim:

Matthias Ernst

c/o Anton-Balster-Mittelschule Neustadt a.d. Donau

Schillerstraße 4                                                                                      

93333 Neustadt a.d. Donau

Tel: 09445/971811

Mail: datenschutz@mittelschule-neustadt.de

Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten

Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, den das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) den Schulen zuweist.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit im Folgenden nichts anderes angegeben ist, aus Art. 85 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetztes (BayEUG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung der schulischen Aufgaben erforderlichen Daten zu verarbeiten.

Empfänger von personenbezogenen Daten

Der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme erfolgt grundsätzlich durch

Tooth Media e.K.
Mühlberg 37
84097 Herrngiersdorf

Auf Anforderung werden Ihre Daten an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten 

Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Ihre Rechte

Als Betroffener einer Datenverarbeitung haben Sie die folgenden Rechte:

  • Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
  • Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Unabhängig davon besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, den Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Adresse: Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Telefon: 089 212672-0
Telefax: 089 212672-50

E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/

Weitere Informationen

Für nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten können Sie uns unter den oben (zu Beginn von A) genannten Kontaktdaten erreichen.

  1. B) Informationen zum Internetauftritt

Hinweis: Die folgenden Ausführungen sind an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Nähere Auskünfte kann die Schule ggf. vom Auftragsverarbeiter (Internethoster der Schule) erhalten.

Technische Umsetzung

Unser Webserver wird durch:

1 & 1 IONOS SE
Elgendorfer Straße 57
56410 Montabauer

betrieben. Die von Ihnen im Rahmen des Besuchs unseres Webauftritts übermittelten personenbezogenen Daten werden daher durch diesen Auftragsverarbeiter in unserem Auftrag verarbeitet.

Protokollierung
Wenn Sie diese oder andere Internetseiten aufrufen, übermitteln Sie über Ihren Internetbrowser Daten an unseren Webserver. Die folgenden Daten werden während einer laufenden Verbindung zur Kommunikation zwischen Ihrem Internetbrowser und unserem Webserver aufgezeichnet:

  • Datum und Uhrzeit der Anforderung
  • Name der angeforderten Datei
  • Seite, von der aus die Datei angefordert wurde
  • Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, etc.)
  • verwendete Internetbrowser und verwendetes Betriebssystem
  • vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
  • übertragene Datenmenge.

Aus Gründen der technischen Sicherheit, insbesondere zur Abwehr von Angriffsversuchen auf unseren Webserver, werden diese Daten von uns gespeichert. Nach spätestens sieben Tagen werden die Daten durch Verkürzung der IP-Adresse auf Domain-Ebene anonymisiert, so dass es nicht mehr möglich ist, einen Bezug auf einzelne Nutzer herzustellen.

Aktive Komponenten
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Cookies
Beim Zugriff auf dieses Internetangebot werden von uns Cookies (kleine Dateien) auf Ihrem Gerät gespeichert, die für die Dauer Ihres Besuches auf der Internetseite gültig sind („session-cookies“). Wir verwenden diese ausschließlich während Ihres Besuchs unserer Internetseite. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie die Verwendung von Cookies akzeptieren, diese Funktion kann aber durch die Einstellung des Internetbrowsers von Ihnen für die laufende Sitzung oder dauerhaft abgeschaltet werden. Nach Ende Ihres Besuches wird Ihr Browser diese Cookies automatisch löschen.

  1. C) Informationen zu weiteren Verarbeitungen 

Zur Erfüllung schulischer Aufgaben (Art. 2 BayEUG) verarbeiten wir personenbezogene Daten über folgende Personengruppen:

  1. a) Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten

Bei den Daten von Schülerinnen und Schülern handelt es sich insbesondere um Name, Adressdaten, Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit (soweit für die Schulpraxis erforderlich), Migrationshintergrund (Geburtsland, Jahr des Zuzugs nach Deutschland, Muttersprache deutsch/nicht deutsch), Leistungsdaten, Daten zur schulischen und beruflichen Vorbildung sowie zur Berufsausbildung. Ggf. werden auch besondere pädagogische Fördermaßnahmen, z.B. Empfehlungen zur Schullaufbahn, Schulversäumnisse und Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 BayEUG gespeichert.

Bei den Daten von den Erziehungsberechtigten handelt es sich insbesondere um Name und Adressdaten sowie Angaben zum Sorgerecht.

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Herausgabe eines Jahresberichts für die Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten beruht auf Art. 85 Abs. 3 BayEUG, gegebenenfalls im Hinblick auf Fotos auf einer Einwilligung.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Name und Adressdaten der Erziehungsberechtigten sowie von Angaben zum Sorgerecht ist Art. 85 Abs. 1 Satz 3 BayEUG.

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere folgenden spezifischen Zwecken:

Kommunikation mit Erziehungsberechtigten (Art. 2 Abs. 4 BayEUG), Dokumentation von Schüler- und Schülerleistungsdaten, Zeugniserstellung (Art. 52, 85a BayEUG und Bestimmungen der Schulordnungen und der Lehrerdienstordnung); Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Art. 19 BayEUG); Einsatz Mobiler Sonderpädagogischer Dienste (Art. 21 BayEUG), Praktikumsverwaltung (Art. 50 Abs. 3 und 4  BayEUG); Überwachung der Schulpflicht (Art. 57 BayEUG); Mitgestaltung des schulischen Lebens (Art. 62 ff. BayEUG); Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (Art. 86 BayEUG); Durchführung der Schulstatistik (Art. 113b BayEUG); Evaluation und Qualitätsentwicklung (Art. 113c BayEUG); Schulfinanzierung (Art. 4, 10, 19 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz – BaySchFG); Öffentlichkeitsarbeit.

Auskunftspflicht gegenüber der Schule
Eine Pflicht zur Auskunft durch Schülerinnen und Schüler beziehungsweise der Erziehungsberechtigten besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG. 

Empfänger 

An außerschulische Stellen übermitteln wir Daten unserer Schülerinnen und Schüler nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • das zuständige Jugendamt (Art. 31 BayEUG)
  • die Träger des Sachaufwands (Art. 10, 19 BaySchFG)
  • die Träger des Aufwands der Schülerbeförderung (Art. 1 Abs. 1 und 5 Schulwegkostenfreiheitsgesetz – SchKFrG i.V.m. der Verordnung über die Schülerbeförderung)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die aufnehmende Schule im Falle eines Schulwechsels (Art. 85a Abs. 2 BayEUG, § 39 BaySchO)
  • das Einwohnermeldeamt (bei Abmeldung ausländischer Schüler vom Schulbesuch in Bayern, § 3 Mittelschulordnung – MSO)
  • die jeweils zuständige Handwerkskammer als Träger überbetrieblicher Unterweisungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 3 BayEUG i.V.m. § 21 Berufsschulordnung – BSO)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 Berufsbildungsgesetz – BBiG)
  • die Kreisverwaltungsbehörden (Art. 118 BayEUG und Art. 119 BayEUG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem Bayerischen Archivgesetz (BayArchivG)
  • die zuständige Ausländerbehörde, wenn die Schule bei ausländischen Schulpflichtigen feststellt, dass sie nicht über hinreichende Deutschkenntnisse für einen erfolgreichen Schulbesuch verfügen (Art. 85 Abs. 2 BayEUG)
  • das zuständige Gesundheitsamt (§§ 33-36 Infektionsschutzgesetz – IfSG)

Dauer der Speicherung 

Grundsatz:

Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Daten in Schülerunterlagen:

Für Daten, die in den Schülerunterlagen gespeichert sind, gelten gemäß § 40 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO), grundsätzlich folgende Speicherfristen:

Betroffene Daten Aufbewahrungszeit/
Löschungsfrist
1. Schülerstammblatt; Abschlusszeugnisse oder sie ersetzende Zeugnisse in Abschrift; Zeugnisse, die schulische Berechtigungen verleihen, in Abschrift; Urkunden, die zum Führen eine Berufsbezeichnung berechtigen, in Abschrift 50 Jahre
2. Leistungsnachweise 2 Jahre
3. alle übrigen Daten 1 Jahr

Die Löschfristen für die bei Nrn. 1 und 3 genannten Daten beginnen mit Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler die Schule verlässt, für die Leistungsnachweise mit Ablauf des Schuljahres, in dem sie angefertigt wurden.

  1. b) Daten von Lehrkräften

Von Lehrkräften verarbeiten wir Name, Staatsangehörigkeit, Angaben zur Lehrbefähigung und zum Unterrichtseinsatz sowie ggf. weitere Personaldaten, soweit diese zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird bei der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Lehrkräfte verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG). Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist.

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

Auskunftspflicht gegenüber der Schule
Eine Pflicht zur Auskunft durch Lehrkräfte besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten der Lehrkräfte nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 und 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die jeweils zuständige Handwerkskammer als Träger überbetrieblicher Unterweisungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 3 BayEUG i.V.m. § 21 BSO)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach BayArchivG
  • das zuständige Gesundheitsamt (§§ 33-36 IfSG)

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Lehrkräften werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).

  1. c) Daten des nicht unterrichtenden Personals

Von nicht unterrichtendem Personal führen wir die Personaldaten, die zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird von der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten des nicht unterrichtenden Personals verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 BayBG. Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG.).

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten des nicht unterrichtenden Personals nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die jeweils zuständige Handwerkskammer als Träger überbetrieblicher Unterweisungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 3 BayEUG i.V.m. § 21 BSO),
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem BayArchivG
  • das zuständige Gesundheitsamt (§§ 33-36 IfSG)

Dauer der Speicherung

Grundsatz: Daten des nicht unterrichtenden Personals werden von uns grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).

  1. d) Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen
    (z.B. als Dienstleister oder Handwerker, Vertreter von örtlichen Behörden oder Personen, die sich an die Schule wenden)

Name und Adressdaten
Weitere Daten werden je nach Art des Geschäfts- oder sonstigen Kontakts verarbeitet.

Rechtsgrundlage

Als Rechtsgrundlage kommt insbesondere Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO (Einwilligung) und Art. 6 Abs.1 UAbs. 1 Buchst. b DSGVO (Abwicklung eines Vertrags) in Betracht.

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient im Rahmen einer Einwilligung dem in der Einwilligung angegebenen Zweck oder bei der Abwicklung eines Vertrages der Erfüllung des jeweiligen Vertrages.

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Dauer der Speicherung

Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweiligen Verarbeitungszwecke erforderlich ist.

1. Advent in der Grundschule Sandsbach

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Tannengeflüster von James Krüss

Wenn die ersten Fröste knistern
in dem Wald bei Bayrisch-Moos,
geht ein Wispern und ein Flüstern
in den Tannenbäumen los.
Ein Gekicher und Gesumm
ringsherum.

Eine Tanne lernt Gedichte,
eine Lärche hört ihr zu.
Eine dicke alte Fichte
sagt verdrießlich: Gebt doch Ruh!
Kerzenlicht und Weihnachtszeit
sind noch weit.

Vierundzwanzig lange Tage
wird gekräuselt und gestutzt
und das Wäldchen ohne Frage
wunderhübsch herausgeputzt.
Wer noch fragt: Wieso? Warum?
Der ist dumm.

Was das Flüstern hier bedeutet,
weiß man selbst im Spatzennest:
Jeder Tannenbaum bereitet
sich nun vor aufs Weihnachtsfest.
Denn ein Tannenbaum zu sein:
Das ist fein!

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Elternessen 15.11.2016

Beim Elternessen trafen sich die Eltern der 1.-4.Klasse zum gemeinsamen Austausch und gemütlichen Beisammensein.

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Geschenke mit Herz 10.11.2016

95 Päckchen für Kinder in armen Familien

Die Aktion „Geschenk mit Herz“ des Frauenbundes –                             Grundschule spendete 40 Päckchen

Auf große Resonanz und Spendenbereitschaft stieß die vom Sandsbacher Frauenbund durchgeführte Spendenaktion „Geschenk mit Herz“ durch die Kinder in armen Familien eine weihnachtliche Freude bereitet wird.  Dabei konnte sich der Frauenbund Sandsbach über eine große Beteiligung, vor allem auch von Seiten der Grundschule Sandsbach freuen, deren Kinder und Eltern alleine 40 Päckchen beisteuerten. .Von den insgesamt 95 Päckchen, so die Organisatorin des Frauenbundes Claudia Köglmeier, spendete der Sandsbacher Frauenbund weitere 30. Der Sandsbacher Strickkreis hat die Aktion mit selbstgestrickten Mützen, Schals, Handschuhen und Socken unterstützt.
Der Rest kam dann von Privatpersonen aus der ganzen Umgebung, die Kindern zu Weihnachten eine Freude machen wollen.
Das Pfarrheim Sandsbach fungierte auch heuer wieder als Annahmestelle für die Päckchen der Aktion „Geschenk mit Herz“.
 „Geschenk mit Herz“ ist ein Projekt von humedica, einer Hilfsorganisation aus Kaufbeuren, die unterstützt vom bayerischen Rundfunk und Sternstunden, vor der Weihnachtszeit die Menschen dazu aufruft, Päckchen für Kinder in ärmeren Familien zu packen, um ihnen damit eine Freude zu machen. Die Päckchen werden dabei sowohl in Deutschland als auch in die ganze Welt verschickt. Weitere Informationen dazu und über die genauen Projekte in den verschiedenen Ländern findet man unter www.geschenk-mit-herz.de.

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Text: Martin Haltmayer

 

 Foto: Martin Haltmayer                                                                                                                                                          Die Kinder der Sandsbacher Grundschule mit Schulleiterin Rita Rottler, Vertretern des Elternbeirats und der  Frauenbundvorsitzenden Claudia Köglmeier

Vorlesetag 18.11.2016

1./2.Klasse

Es ist ein offenes Geheimnis, dass Vorlesen die Lesefreude weckt. Deshalb besuchte Frau Lotric aus der Bücherei Langquaid die erste und zweite Klasse. In einem Bewegungsspiel durften die Schüler selbst entscheiden, welches Buch sie vorgelesen haben wollten. Die Wahl fiel auf „Die beste Freundin der Welt“  von Petra Bartoli y Eckert.

Erzählt wird die Geschichte von den Freundinnen Lina und Marie. Marie hat Geburtstag. Klar, dass sie mit ihrer besten Freundin Lina feiern will! Aber die benimmt sich plötzlich ganz schön seltsam. Warum hat sie keine Zeit und erfindet Ausreden? Lina hat ihre Gründe – sie bereitet nämlich eine tolle Überraschung vor. Dass dabei ein Pony eine Rolle spielte, machte die Geschichte natürlich noch interessanter.

Im Anschluss stellte Frau Lotric noch Fragen, die die Kinder selbstverständlich fehlerfrei beantworteten und lud alle zu einem Büchereibesuch ein. Vielen Dank für die erholsame Lesestunde.

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3./4.Klasse

Mit zwei Geschichten aus dem „Adventskalenderbuch“ von Katharina Braun (Fischer-Taschenbuch) brachte Frau Plank die Kinder der 3./4.Klasse schon richtig in Adventsstimmung.

Viel zu lachen, gab es obendrein bei den Kostproben aus dem Buch „Mach die Fliege“ von Pete Johnson aus der Reihe „Das magische Cape“. Viele Kinder beschlossen, sich das Buch demnächst aus unserer Langquaider Marktbücherei für ein gemütliches Lesewochenende auszuleihen.

Vielen Dank…

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Im Gleichgewicht bleiben

Am Donnerstag, den 10.11.2016 besuchte uns, passend zu unserem Jahresmotto „Gesund und fit“, die Physiotherapeutin Frau Waltraud Döbereiner in der Grundschule Sandsbach. Von ihr erfuhren wir, wie unser Gehirn funktioniert und wie Bewegungen und das Gehirn zusammenhängen. In vielen Übungen und Spielen erprobten und trainierten wir unser Gleichgewicht. Auch das „innere Gleichgewicht“ wurde durch Rubbeln der Ohren ins rechte Lot gebracht.

Die 45 Minuten vergingen wie im Flug und wir hatten an diesem regnerischen Vormittag viel Spaß und die nötige Bewegung.

Vielen Dank an Frau Döbereiner für den kurzweiligen Projekttag und ein herzliches Dankeschön an den spendablen Elternbeirat.

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Schul-Shirts

Zu Ihrer Information möchten wir Ihnen                                 hier unsere aktuellen Schul-Shirts zeigen.

Kosten: T-Shirt Euro 12,- / Sweatshirt Euro 17,-.

 

 

Bucheinbindeaktion 21.10.2016

Hochmotiviert erschienen die Elternbeiratsvorsitzende Michaela Bischof und fünf Mütter am Vormittag in der Grundschule Sandsbach, um die vom Elternbeirat im Wert von 500,- Euro neu angeschafften und aus Bücherspenden unserer Eltern erhaltenen Bücher einzubinden.

Nach knapp dreistündiger Arbeit konnte sich das stattliche Ergebnis in Form von über 170 zusätzlichen Büchern für die Schulbibliothek der Grundschule Sandsbach sehen lassen.

Um die Bücher im Rahmen des Antolinleseprogramms einsetzen zu können, wurden die Bücher von den Schülern des Antolinkurs der 4.Klasse sortiert und mit Aufklebern gekennzeichnet.

Allen fleißigen Helfern an dieser Stelle ein herzliches Vergelt´s Gott für ihren Einsatz.

 

Wandertag 23.09.2016

Wandertag 1./2.Klasse

Die 1. und 2. Klasse machte sich bei tollem Spätsommerwetter auf den Weg nach Sankt Koloman. Dort angekommen, war auch der Tau einigermaßen abgetrocknet und die Kinder machten Brotzeit und spielten. Die 2. Klasse erledigte noch den „Forscherauftrag“: Warum wurde die Kapelle Sankt Koloman gebaut?, und fand auch gleich die Tafel, auf der diese Information zu finden war. Danach ging es zurück. Nach einer erholsamen Pause am Spielplatz in Leitenhausen trafen die fleißigen Wanderer wieder in der Schule ein.

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Wandertag 3./4.Klasse

Das Ziel der Wanderung war der Langquaider Spielplatz. Um 8:00 Uhr sind wir bei der Grundschule Sandsbach gestartet und den langen Weg bis zum ersten Rastplatz beim Pferdehof Gebendorfer in Appersdorf gewandert. Dort haben wir Pause gemacht. Ein ganzes Stück sind wir noch bis zum Ziel gegangen. Hier durften wir eine Stunde spielen und Spaß haben. Als wir aufgebrochen sind, bekam Frau Wellnhofer zwei frisch gelegte Eier von Johannes Hühnern. Nicht weit vom Pferdehof entfernt konnten die meisten nicht mehr, aber wir sind dennoch heil und froh an der Schule angekommen.

Autoren: Emma, Johanna und Neele