

Die Weihnachtsmaus
(James Krüss)





Die Weihnachtsmaus
(James Krüss)



(Bildquelle: Volksschule Krems-Lerchenfeld)
Die Legende vom heiligen Nikolaus
Vom heiligen Nikolaus gibt es viele Geschichten. Ob sie alle wahr sind, wissen wir nicht. Wir wissen aber, dass Nikolaus Bischof von Myra war. Myra ist eine kleine Stadt in der heutigen Türkei.
Man erzählt sich, dass in Myra ein armer Mann lebte. Er war so arm, dass er sich immer wieder Geld leihen musste. Der Mann hatten drei Töchter. Seine Töchter konnten nicht heiraten, weil er kein Geld dafür hatte. Die Schulden des Mannes wuchsen von Tag zu Tag. So entschloss er sich eines Tages, seine Töchter zu verkaufen. Mit dem Geld wollte er seine Schulden bezahlen. Nikolaus hörte davon und hatte Mitleid. Er nahm drei Lederbeutel. In jeden legte er einen goldenen Apfel. Nachts ging er heimlich zur Wohnung des armen Mannes und legte die Beutel auf die Fensterbank. Die Freude der armen Menschen war am nächsten Tag groß. Mit den goldenen Äpfeln konnte der Mann seine Schulden bezahlen. Es blieb noch so viel Geld übrig, dass die drei Töchter heiraten konnten.
In einer anderen Geschichte wird erzählt, dass Nikolaus das Gold durch den Schornstein geworfen hat. Es landete genau in den Strümpfen der Mädchen, die zum Trocknen aufgehängt waren.
Viele solcher wundersamen Geschichten werden vom heiligen Nikolaus erzählt. Der heilige Nikolaus soll an einem 6.Dezember um das Jahr 345 gestorben sein. Deshalb feiern wir sein Fest am 6.Dezember. Zur Erinnerung an den heiligen Nikolaus stellen die Kinder am Vorabend des Nikolaustages Schuhe vor die Türe. Am nächsten Tag finden sie darin Süßigkeiten.
Der heilige Nikolaus wird oft mit drei goldenen Äpfeln oder Kugeln dargestellt.



Gefroren hat es heuer…
Herr Jonas Bönsch von der DLRG Jugend Bayern erklärte den Sandsbacher Schülern am 1./2.12.2016 wichtige „Eisregeln“.
Wir lernten,
– dass Eis drei Kinderfäuste dick sein muss bevor es und trägt.
– dass die Gemeinde uns sagen kann, welche zugefrorenen Gewässer sicher sind.
– dass es Stellen in Seen gibt, an denen das Eis dünner sein könnte.
– wie wir diese dünnen Eisschichten erkennen können.
– dass es bei und verboten ist, zugefrorenen Flüsse zu betreten.
– dass es nicht sicher ist, mit einem Stein zu prüfen, ob das Eis trägt.
Danach durften die Kinder an Stationen üben, wie man sich im Ernstfall verhält.
Eine rundum informative und kindgerechte Veranstaltung.
Vielen Dank an Herrn Jonas Bönsch für den gelungenen Vortrag und an den spendablen Elternbeirat .
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(Stand: 31. August 2020)
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(Stand: 31.08.2020)
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Zur Erfüllung schulischer Aufgaben (Art. 2 BayEUG) verarbeiten wir personenbezogene Daten über folgende Personengruppen:
Bei den Daten von Schülerinnen und Schülern handelt es sich insbesondere um Name, Adressdaten, Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit (soweit für die Schulpraxis erforderlich), Migrationshintergrund (Geburtsland, Jahr des Zuzugs nach Deutschland, Muttersprache deutsch/nicht deutsch), Leistungsdaten, Daten zur schulischen und beruflichen Vorbildung sowie zur Berufsausbildung. Ggf. werden auch besondere pädagogische Fördermaßnahmen, z.B. Empfehlungen zur Schullaufbahn, Schulversäumnisse und Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 BayEUG gespeichert.
Bei den Daten von den Erziehungsberechtigten handelt es sich insbesondere um Name und Adressdaten sowie Angaben zum Sorgerecht.
Rechtsgrundlage
Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten verarbeiten.
Die Datenverarbeitung im Rahmen der Herausgabe eines Jahresberichts für die Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten beruht auf Art. 85 Abs. 3 BayEUG, gegebenenfalls im Hinblick auf Fotos auf einer Einwilligung.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Name und Adressdaten der Erziehungsberechtigten sowie von Angaben zum Sorgerecht ist Art. 85 Abs. 1 Satz 3 BayEUG.
Zwecke
Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere folgenden spezifischen Zwecken:
Kommunikation mit Erziehungsberechtigten (Art. 2 Abs. 4 BayEUG), Dokumentation von Schüler- und Schülerleistungsdaten, Zeugniserstellung (Art. 52, 85a BayEUG und Bestimmungen der Schulordnungen und der Lehrerdienstordnung); Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Art. 19 BayEUG); Einsatz Mobiler Sonderpädagogischer Dienste (Art. 21 BayEUG), Praktikumsverwaltung (Art. 50 Abs. 3 und 4 BayEUG); Überwachung der Schulpflicht (Art. 57 BayEUG); Mitgestaltung des schulischen Lebens (Art. 62 ff. BayEUG); Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (Art. 86 BayEUG); Durchführung der Schulstatistik (Art. 113b BayEUG); Evaluation und Qualitätsentwicklung (Art. 113c BayEUG); Schulfinanzierung (Art. 4, 10, 19 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz – BaySchFG); Öffentlichkeitsarbeit.
Auskunftspflicht gegenüber der Schule
Eine Pflicht zur Auskunft durch Schülerinnen und Schüler beziehungsweise der Erziehungsberechtigten besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.
Empfänger
An außerschulische Stellen übermitteln wir Daten unserer Schülerinnen und Schüler nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.
Zu den Empfängern gehören insbesondere:
Dauer der Speicherung
Grundsatz:
Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Daten in Schülerunterlagen:
Für Daten, die in den Schülerunterlagen gespeichert sind, gelten gemäß § 40 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO), grundsätzlich folgende Speicherfristen:
| Betroffene Daten | Aufbewahrungszeit/ Löschungsfrist |
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| 1. | Schülerstammblatt; Abschlusszeugnisse oder sie ersetzende Zeugnisse in Abschrift; Zeugnisse, die schulische Berechtigungen verleihen, in Abschrift; Urkunden, die zum Führen eine Berufsbezeichnung berechtigen, in Abschrift | 50 Jahre |
| 2. | Leistungsnachweise | 2 Jahre |
| 3. | alle übrigen Daten | 1 Jahr |
Die Löschfristen für die bei Nrn. 1 und 3 genannten Daten beginnen mit Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler die Schule verlässt, für die Leistungsnachweise mit Ablauf des Schuljahres, in dem sie angefertigt wurden.
Von Lehrkräften verarbeiten wir Name, Staatsangehörigkeit, Angaben zur Lehrbefähigung und zum Unterrichtseinsatz sowie ggf. weitere Personaldaten, soweit diese zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird bei der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).
Rechtsgrundlage
Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Lehrkräfte verarbeiten.
Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG). Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
Zwecke
Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).
Auskunftspflicht gegenüber der Schule
Eine Pflicht zur Auskunft durch Lehrkräfte besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.
Empfänger
An externe Stellen übermitteln wir Daten der Lehrkräfte nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.
Zu den Empfängern gehören insbesondere:
Dauer der Speicherung
Grundsatz:
Daten von Lehrkräften werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Personaldaten:
Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).
Von nicht unterrichtendem Personal führen wir die Personaldaten, die zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird von der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).
Rechtsgrundlage
Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten des nicht unterrichtenden Personals verarbeiten.
Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 BayBG. Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG.).
Zwecke
Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).
Empfänger
An externe Stellen übermitteln wir Daten des nicht unterrichtenden Personals nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.
Zu den Empfängern gehören insbesondere:
Dauer der Speicherung
Grundsatz: Daten des nicht unterrichtenden Personals werden von uns grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Personaldaten:
Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).
Name und Adressdaten
Weitere Daten werden je nach Art des Geschäfts- oder sonstigen Kontakts verarbeitet.
Rechtsgrundlage
Als Rechtsgrundlage kommt insbesondere Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO (Einwilligung) und Art. 6 Abs.1 UAbs. 1 Buchst. b DSGVO (Abwicklung eines Vertrags) in Betracht.
Zwecke
Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient im Rahmen einer Einwilligung dem in der Einwilligung angegebenen Zweck oder bei der Abwicklung eines Vertrages der Erfüllung des jeweiligen Vertrages.
Empfänger
An externe Stellen übermitteln wir Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.
Dauer der Speicherung
Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweiligen Verarbeitungszwecke erforderlich ist.
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Tannengeflüster von James Krüss
Wenn die ersten Fröste knistern
in dem Wald bei Bayrisch-Moos,
geht ein Wispern und ein Flüstern
in den Tannenbäumen los.
Ein Gekicher und Gesumm
ringsherum.
Eine Tanne lernt Gedichte,
eine Lärche hört ihr zu.
Eine dicke alte Fichte
sagt verdrießlich: Gebt doch Ruh!
Kerzenlicht und Weihnachtszeit
sind noch weit.
Vierundzwanzig lange Tage
wird gekräuselt und gestutzt
und das Wäldchen ohne Frage
wunderhübsch herausgeputzt.
Wer noch fragt: Wieso? Warum?
Der ist dumm.
Was das Flüstern hier bedeutet,
weiß man selbst im Spatzennest:
Jeder Tannenbaum bereitet
sich nun vor aufs Weihnachtsfest.
Denn ein Tannenbaum zu sein:
Das ist fein!
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Beim Elternessen trafen sich die Eltern der 1.-4.Klasse zum gemeinsamen Austausch und gemütlichen Beisammensein.


95 Päckchen für Kinder in armen Familien
Die Aktion „Geschenk mit Herz“ des Frauenbundes – Grundschule spendete 40 Päckchen
Auf große Resonanz und Spendenbereitschaft stieß die vom Sandsbacher Frauenbund durchgeführte Spendenaktion „Geschenk mit Herz“ durch die Kinder in armen Familien eine weihnachtliche Freude bereitet wird. Dabei konnte sich der Frauenbund Sandsbach über eine große Beteiligung, vor allem auch von Seiten der Grundschule Sandsbach freuen, deren Kinder und Eltern alleine 40 Päckchen beisteuerten. .Von den insgesamt 95 Päckchen, so die Organisatorin des Frauenbundes Claudia Köglmeier, spendete der Sandsbacher Frauenbund weitere 30. Der Sandsbacher Strickkreis hat die Aktion mit selbstgestrickten Mützen, Schals, Handschuhen und Socken unterstützt.
Der Rest kam dann von Privatpersonen aus der ganzen Umgebung, die Kindern zu Weihnachten eine Freude machen wollen.
Das Pfarrheim Sandsbach fungierte auch heuer wieder als Annahmestelle für die Päckchen der Aktion „Geschenk mit Herz“.
„Geschenk mit Herz“ ist ein Projekt von humedica, einer Hilfsorganisation aus Kaufbeuren, die unterstützt vom bayerischen Rundfunk und Sternstunden, vor der Weihnachtszeit die Menschen dazu aufruft, Päckchen für Kinder in ärmeren Familien zu packen, um ihnen damit eine Freude zu machen. Die Päckchen werden dabei sowohl in Deutschland als auch in die ganze Welt verschickt. Weitere Informationen dazu und über die genauen Projekte in den verschiedenen Ländern findet man unter www.geschenk-mit-herz.de.

Text: Martin Haltmayer
Foto: Martin Haltmayer Die Kinder der Sandsbacher Grundschule mit Schulleiterin Rita Rottler, Vertretern des Elternbeirats und der Frauenbundvorsitzenden Claudia Köglmeier
1./2.Klasse
Es ist ein offenes Geheimnis, dass Vorlesen die Lesefreude weckt. Deshalb besuchte Frau Lotric aus der Bücherei Langquaid die erste und zweite Klasse. In einem Bewegungsspiel durften die Schüler selbst entscheiden, welches Buch sie vorgelesen haben wollten. Die Wahl fiel auf „Die beste Freundin der Welt“ von Petra Bartoli y Eckert.
Erzählt wird die Geschichte von den Freundinnen Lina und Marie. Marie hat Geburtstag. Klar, dass sie mit ihrer besten Freundin Lina feiern will! Aber die benimmt sich plötzlich ganz schön seltsam. Warum hat sie keine Zeit und erfindet Ausreden? Lina hat ihre Gründe – sie bereitet nämlich eine tolle Überraschung vor. Dass dabei ein Pony eine Rolle spielte, machte die Geschichte natürlich noch interessanter.
Im Anschluss stellte Frau Lotric noch Fragen, die die Kinder selbstverständlich fehlerfrei beantworteten und lud alle zu einem Büchereibesuch ein. Vielen Dank für die erholsame Lesestunde.

3./4.Klasse
Mit zwei Geschichten aus dem „Adventskalenderbuch“ von Katharina Braun (Fischer-Taschenbuch) brachte Frau Plank die Kinder der 3./4.Klasse schon richtig in Adventsstimmung.
Viel zu lachen, gab es obendrein bei den Kostproben aus dem Buch „Mach die Fliege“ von Pete Johnson aus der Reihe „Das magische Cape“. Viele Kinder beschlossen, sich das Buch demnächst aus unserer Langquaider Marktbücherei für ein gemütliches Lesewochenende auszuleihen.
Vielen Dank…


Am Donnerstag, den 10.11.2016 besuchte uns, passend zu unserem Jahresmotto „Gesund und fit“, die Physiotherapeutin Frau Waltraud Döbereiner in der Grundschule Sandsbach. Von ihr erfuhren wir, wie unser Gehirn funktioniert und wie Bewegungen und das Gehirn zusammenhängen. In vielen Übungen und Spielen erprobten und trainierten wir unser Gleichgewicht. Auch das „innere Gleichgewicht“ wurde durch Rubbeln der Ohren ins rechte Lot gebracht.
Die 45 Minuten vergingen wie im Flug und wir hatten an diesem regnerischen Vormittag viel Spaß und die nötige Bewegung.
Vielen Dank an Frau Döbereiner für den kurzweiligen Projekttag und ein herzliches Dankeschön an den spendablen Elternbeirat.
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